Loss of Licence für Fluglotsen – Loss of Licence

Loss of Licence Versicherung für Fluglotsen

Das Herzstück deines Einkommensschutzes

die neueste Generation

ohne Weiterbeschäftigungsklausel

bedingungsloser Leisungsanspruch - auch wenn du nach dem Lizenzverlust bei der Flugsicherung weiterbeschäftigt wirst

Absicherung Psyche plus

ausdrücklich alle psychischen, nervösen und neurotischen Erkrankungen versichert

ohne Einkommensprüfung

keine Prüfung oder Bewertung deines Einkommens nach dem Lizenzverlust

ohne Teilzeitklausel

kein doppelter Gehaltsverlust aufgrund von Zwangsteilzeit während der Untauglichkeit

uneingeschränkter Verweisungsverzicht

bedingungsloser Verzicht, auf andere konkret ausgeübte Tätigkeiten verwiesen zu werden

Leistungen bereits ab 6 Monaten

verkürzter Prognosezeitraum auf 6 Monate anstatt der marktüblichen 9 Monate

starke Leistungsdynamik

bis zu 3 % vertraglich gesicherte Steigerung deiner Loss of Licence Rente - auch nach dem Lizenzverlust

flexible Beitragsdynamik

dynamische Erhöhungen deiner Loss of Licence Rente jederzeit und beliebig oft aussetzen

extra lange Leistungsdauer

Weiterzahlung deiner Loss of Licence Rente für weitere 3 Monate, solltest du doch wieder tauglich werden

Berufsunfähigkeit

BU-Versicherung inklusive - für jeden, dessen Arbeitskraft sein wichtigstes Kapital ist

Sofortleistung

zusätzliche Einmalzahlung in Höhe einer Jahresrente direkt zu Beginn der Untauglichkeit

ohne Gewerkschaftsbindung

zu den reduzierten Gesundheitsfragen...

Wir vergleichen und geben dir einen Loss of Licence Marktüberblick.
Dabei beziehen wir sogar exklusive Tarife anderer Anbieter mit ein!

Headset

deine Absicherung bei Untauglichkeit

Für dich als Fluglotsin oder Fluglotse gelten gesetzliche Tauglich­keits­an­forderungen! Genau aus diesem Grund muss eine leistungs­starke Loss of Licence Versiche­rung das Herzstück deines Einkommens­schutzes sein. Spätestens wenn dir dein Fliegerarzt eine Untaug­lichkeit bescheinigt, reicht eine herkömmliche Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Regel nicht mehr aus. Während eine BU-Versicherung prüft, ob du aus gesund­heitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, greift eine Loss of Licence Versiche­rung immer schon dann, wenn du nicht mehr arbeiten darfst. Die BU-Versicherung wird daher um eine Loss of Licence Zusatz­vereinbarung zum Schutz bei Untaug­lichkeit erweitert. Aber auch bei Loss of Licence Verein­barungen gibt es vermeintlich gute und die richtig guten. Wir vergleichen sachlich und transparent - auch Loss of Licence Versiche­rungen, die wir gar nicht anbieten dürfen. Lass dich beraten!

Worauf sollte ich bei einer Loss of Licence Klausel achten?

uneingeschränkter Verzicht auf die konkrete Verweisung

Deine BU-Versicherung wird erst mit dem uneingeschränkten Verzicht auf die konkrete Verweisung zu einer vollwertigen Loss of Licence Versicherung. Mit diesem essenziellen Baustein unserer Loss of Licence Versicherung darf dir der Versicherer die Leistung nicht mehr verweigern, sofern du nach dem Lizenzverlust als Fluglotse einen anderen Beruf ausübst (du wirst nicht auf einen anderen Beruf "verwiesen", sondern erhältst die vereinbarte Loss of Licence Rente). Manche Loss of Licence Vereinbarungen verzichten nur teilweise auf dieses Verweisungsrecht oder bieten lediglich einen "abstrakten" Verweisungsverzicht. Ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung reicht nicht aus - insbesondere bei einer Weiterbeschäftigung innerhalb der Flugsicherung! Im konkreten Verweisungsverzicht machen schon kleine Worte wie "insofern" oder "hinsichtlich" einen gravierenden Unterschied. Mehr zur konkreten Verweisung im Fakten-Check.

keine Weiterbeschäftigungsklausel

Unsere Loss of Licence Vereinbarung leistet völlig unabhängig davon, ob du in der Flugsicherung weiterbeschäftigt wirst oder nicht. Achte bei deinem Anbietervergleich darauf, dass es keinen Unterschied macht, ob du nach dem Lizenzverlust innerhalb oder außerhalb der Flugsicherung weiterarbeiten wirst. Deine Loss of Licence Vereinbarung sollte auf diese Prüfung verzichten! Ob du ins Anforderungsmanagement oder in die Verfahrensplanung wechselst. Ob du als Coach an der Akademie oder als Supervisor weiterarbeitest. Hier sollten keine Einschränkungen bestehen! Mehr zur Weiterbeschäftigungsklausel im Fakten-Check.

keine Einkommensprüfung

Achte bei deiner Loss of Licence Vereinbarung darauf, dass der Versicherer nach einem Lizenzverlust keine Prüfung deines Einkommens durchführt! Mit unserer Loss of Licence Vereinbarung legt der Versicherer kein "vergleichbares Einkommen" zugrunde. Durch diese Hintertür würdest du schon bei Abschluss des Vertrages auf deine Loss of Licence Rente im Ernstfall verzichten. Prüfe beim Vergleich also unbedingt, ob der Versicherer berechtigt ist, ein vergleichbares Einkommen abzufragen. Mehr zur Einkommensprüfung im Fakten-Check.

keine Teilzeitklausel

Durch die oben beschriebene für dich unvorteilhafte Einkommensprüfung bist du innerhalb der Flugsicherung nach dem Lizenzverlust an eine Weiterbeschäftigung in Teilzeit gebunden. Für diesen zusätzlichen teilzeitklauselbedingten Gehaltsverlust während der Untauglichkeit ist deine Loss of Licence Rente nicht gedacht und müsste zusätzlich abgesichert und durch deutlich höhere Beiträge monatlich bezahlt werden. Warum mehr bezahlen? Achte beim Vergleichen also auf eine Loss of Licence Zusatzvereinbarung ohne Teilzeitklausel - wie die Loss of Licence Versicherung vom Flugsicherer! Mehr zur Teilzeitklausel im Fakten-Check.

Absicherung psychischer Erkrankungen

Jede Loss of Licence Versicherung sollte eine Absicherung psychischer Ursachen bei Lizenzverlust enthalten. Was gestern noch als Highlight in der Loss of Licence Versicherung angepriesen wurde, ist für uns selbstverständlich. Wir gehen noch einen Schritt weiter: In unserer Loss of Licence Vereinbarung sind ausdrücklich alle psychischen, nervösen und neurotischen Störungen eingeschlossen. Damit im Leistungsfall auch wirklich keine Zweifel mehr bestehen.

Dynamik im Leistungsfall

Neben einer flexiblen Beitragsdynamik solltest du auf eine starke Leistungsdynamik achten. Eine "Beitragsdynamik" ermöglicht einen Anstieg der voraussichtlichen Loss of Licence Rente bis zum Zeitpunkt des Lizenzverlusts. Damit die Steigerung deiner Loss of Licence Rente auch nach dem Lizenzverlust gesichert ist, sollte deine Loss of Licence Rente immer eine starke "Leistungsdynamik" enthalten. Nur so kannst du der Inflation trotzen und sicherstellen, dass sich deine Loss of Licence Rente auch über viele Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte, weiterhin steigert und deinen Gehaltsverlust entsprechend ausgleicht. Dies lässt sich ganz easy mit einer starken Leistungsdynamik sichern. Unsere Loss of Licence Versicherung bietet eine Leistungsdynamik von bis zu 3 % pro Jahr. Ein durchdachtes Loss of Licence Konzept sollte immer eine Leistungsdynamik enthalten!

vereinfachte Gesundheitsprüfung

Loss of Licence könnte nicht einfacher sein! Umfangreiche Fragebögen sind bei Loss of Licence Versicherungen Standard, vereinfachte Gesundheitsfragen für gewöhnlich nur für Azubis möglich. Unsere Loss of Licence Versicherung enthält einen Gesundheitsfragebogen mit deutlich abgespeckten Abfragezeiträumen - und zwar auch wenn du schon EBG erworben hast. Dadurch geht der Abschluss deiner Loss of Licence nicht nur einfacher und schneller, sondern reduziert auch die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung! Unsere vereinfachte Gesundheitsprüfung in der Loss of Licence Versicherung - für alle. So macht Loss of Licence wirklich Spaß!

verkürzter Prognosezeitraum

Unsere Loss of Licence Versicherung leistet bereits ab 6 Monaten Untauglichkeit. Dabei ist es egal, ob du entweder bereits seit mindestens 6 Monaten oder für voraussichtlich mindestens 6 Monate untauglich bist. Wir setzen neue Maßstäbe und reduzieren den Prognosezeitraum, sodass du noch eher Anspruch auf deine Loss of Licence Rente hast. Marktüblich ist ein 50 % längerer Prognosezeitraum von 9 Monaten. Wann du deine Loss of Licence Rente beantragst, ist übrigens egal: Ab dem Folgemonat deiner nachgewiesenen Untauglichkeit wird dir deine Loss of Licence Rente ausgezahlt - auch rückwirkend. Achte bei deinem Vergleich also auf einen verkürzten Prognosezeitraum von 6 Monaten!

Achte beim Vergleichen immer auf die Details und verlasse dich nicht auf mündliche Zusagen! Lass dich lieber transparent beraten - beispielsweise von uns! Wir vergleichen für dich die verschiedenen Loss of Licence Klauseln, damit du eine fundierte Entscheidung treffen kannst.

der Flugsicherer Fakten-Check

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Portrait Robert Seifert

Wir sind einer von euch!

Unser Geschäftsinhaber und Berater Robert Seifert ist selbst aktiver FDB und FMP in Karlsruhe. Daher wissen wir, wo der Schuh eines Fluglotsen drückt und können uns optimal in deine Situation hineinver­setzen. Jeden Tag aufs neue setzen deine Piloten in der Flugsicherung das höchste Maß an Sicherheit und Kundenservice von dir voraus. Diese Selbstverständlichkeit ist auch unsere in der Beratung!

Unser Anspruch: die beste Loss of Licence

Was keiner besser kann als wir, ist Flugsicherung und Versicherung in Einklang zu bringen. Und das richtig gut! Wir vergleichen objektiv und sorgen dafür, dass du eine fundierte Entscheidung treffen kannst. Unser Ziel ist es, dir die beste Loss of Licence zu vermitteln, die der Markt zu bieten hat. Dafür beziehen wir sogar exklusive Tarife anderer Anbieter in unseren Vergleich mit ein.

individuell

dein Anspruch, deine Absicherung

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mit ausführlicher Onlineberatung

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Abzüge wie Steuern einfach erklärt

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rechtssichere, digitale Abschlüsse

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Versicherung und Flugsicherung vereint

neutral

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der Flugsicherer

darauf vertrauen Kunden seit Jahren

der Flugsicherer Robert Seifert VersicherungsmaklerFDB & FMP 01578 - 130 3000 info@flugsicherer.de Lachenweg 26b 76139 Karlsruhe

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